Bau- und Immobilienrecht
Verschiedene Wege führen zu den eigenen vier Wänden. Möglichkeiten, sich den Traum vom eigenen Heim zu erfüllen sind z.B. der Gebrauchthauskauf, der Kauf vom Bauträger oder Bauen mit Architekt und Handwerker.
In unserer Kanzlei werden Sie in allen Fragen rund um das private und das öffentliche Baurecht von Herrn Rechtsanwalt und Notar
Herbert Frenzel beraten.
Wir stehen Ihnen als Bauherr bei der Auftragsvergabe zur Seite, unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und Auftragsabwicklung und wahren Ihre Rechte bei Baumängeln. Weiterhin beraten wir Sie im Bereich der Architektenhaftung.
Sie als Bauunternehmer beraten wir bei der Vertragsgestaltung, beispielsweise von Generalunternehmer- oder Bauträgerverträgen, aber auch von Werkverträgen über ein Einzelgewerk. Wir klären mit Ihnen die Vor- und Nachteile der VOB. Schließlich sichern wir Ihre Werklohnansprüche und wehren für Sie ungerechtfertigte Forderungen auf Gewährleistung bei behaupteten Werkmängeln ab.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch auf dem Gebiet des Immobilenrechts, z. B. beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie und entwerfen und beurkunden für Sie die erforderlichen notariellen Verträge.
Vertreten durch:
Herbert Frenzel
Die letzten Meldungen:
19.08.2010
Schadensersatzanspruch wegen Baumangels
Der BGH hat in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist. ...
10.06.2009
Kein Recht auf Abschlagszahlung für mangelhafte Leistung
Das OLG Brandenburg hat eine Klage auf Abschlagszahlungen im Rahmen eines BGB-Bauvertrages wegen bestehender wesentlicher Mängel als nicht fällig und damit als derzeit unbegründet abgewiesen.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverha ...
| nach oben |