Erbrecht
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig, wie deren Lösungen. Pflichtteil, Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Berliner Testament; all dies sind Begriffe, die sich erst bei näherem Hinschauen und zum Teil nicht einmal dann für den juristischen Laien erschließen.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Vermögensübertragung, gleichgültig ob zu Lebzeiten oder nach dem Tod und gestalten mit Ihnen Erbverträge und Testamente. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch und besonders für Unternehmer und Firmeninhaber, die daran denken, die Betriebsnachfolge zu regeln.
Dabei achten wir - ggf. in enger Kooperation mit Ihrem Steuerberater - darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen, als unbedingt nötig.
Im Streitfalle ist es unser Bestreben, außergerichtliche Lösungen z.B. für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu finden. Sollte es nötig sein, vertreten wir Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich.
Vertreten durch:
Nanette Teichmann,
Herbert Frenzel
Die letzten Meldungen:
23.12.2009
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Ein Mann und eine Frau lebten zusammen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Die Frau arbeitete im Geschäft des Mannes mit und hat ihn, nachdem er an Krebs erkrankt war, vier Jahre lang vor seinem Tode gepflegt. Danach hat sie das Unternehmen fortg ...
12.10.2004
Wozu ein Testament machen?
Unabhängig von der Frage der Erbschaftssteuer gibt es viele andere gute Gründe, ein Testament zu machen, was im Folgenden kurz dargestellt werden soll:
1) Ehegatten:
Ehegatten sollten stets über ein Testament nachdenken. Haben sie keine ...
| nach oben |