Was beinhaltet der Titel "Fachanwalt"?
In Anbetracht der Tatsache, dass das Recht immer komplexer und undurchschaubarer wird, immer mehr Gebiete des Lebens verrechtlicht werden, hat sich in der Anwaltschaft schon vor langer Zeit die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Rechtsanwalt nicht mehr "alles" können muss. Vielmehr geht der Trend in der Anwaltschaft eindeutig zu Spezialisierungen. Ein deutlicher Ausdruck hierfür ist die Möglichkeit der Rechtsanwälte, den Titel eines sogenannten "Fachanwaltes" zu erwerben.
Voraussetzung für das Erlangen dieses Titels ist, dass der Anwalt ganz grundsätzlich eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren haben muß. Darüber hinaus ist ein besonderer Lehrgang zu absolvieren, der mindestens 120 Zeitstunden dauern muss. Dieser Lehrgang endet mit drei schriftlichen Prüfungen von jeweils ca. 5 Stunden, die alle drei bestanden werden müssen. Schließlich muss nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt, bevor er sich als Fachanwalt bezeichnen darf, eine bestimmte Anzahl von Fällen in den jeweiligen Rechtsgebieten bearbeitet haben muss (beispielsweise im Familienrecht mindestens 120 Fälle, im Arbeitsrecht mindestens 100 Fälle).
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Titel des Fachanwaltes durch den jeweiligen Präsidenten der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Ist der Rechtsanwalt schließlich Fachanwalt geworden, ist er verpflichtet, sich ständig weiter zu bilden. Diese Weiterbildung wird in besonderen Seminarveranstaltungen durchgeführt, deren Teilnahme wiederum der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden muss. Wird diese Weiterbildungsverpflichtung nicht erfüllt, wird dem Anwalt untersagt, sich in Zukunft als Fachanwalt zu bezeichnen.
Der Titel des Fachanwaltes verlangt also Berufserfahrung, eine besondere theoretische Ausbildung mit einer zusätzlichen Prüfung, den Nachweis der besonderen Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet und darüber hinaus ständige Fortbildung. Der Mandant, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet besonders qualifizierte Beratung sucht, kann daher sicher sein, bei einem Fachanwalt in den besten Händen zu sein.
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