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Juristische Tätigkeit im Bereich familiärer Problemfälle verlangt eine äußerst einfühlsame und kompetente Beratung. Das Familienrecht wird in unserer Kanzlei von zwei auf diesem Gebiet sehr erfahrenen Anwälten bearbeitet. Frau Rechtsanwältin Nanette Teichmann ist seit 12 Jahren Fachanwältin für Familienrecht. Herr Rechtsanwalt Herbert Frenzel beschäftigt sich seit Beginn seiner Tätigkeit sehr intensiv mit diesem Rechtsgebiet. Beide Kollegen bilden sich in diesem Rechtsgebiet, welches wie kaum ein anderes einem ständigen Wandel unterliegt, permanent fort.

Aus diesem Grunde sind wir in der Lage, für Sie Eheverträge aus Anlass von Heirat oder wirtschaftlichen Veränderungen während der Ehe sowie vertragliche Regelungen vor einer geplanten Trennung und Scheidung zu entwerfen. Schließlich vertreten wir Sie in Gerichtsverfahren im Rahmen der Scheidung sowie den Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt (siehe auch Düsseldorfer Tabelle 2011), den Zugewinnausgleich und das Sorge- und Umgangsrecht betreffend.

Dabei befasst sich Frau Nanette Teichmann besonders intensiv mit den schwierigen Fragen des Versorgungsausgleichs.

Die Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht werden dabei jederzeit in die Betrachtung einbezogen.

Vertreten durch:

Nanette Teichmann, Hannah Schwarz-Kaschke


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