Miet- und WEG- Recht
Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers ist kaum ein anderes Rechtsgebiet so unverständlich wie das Mietrecht. Das liegt an der häufigen Durchbrechung rechtlicher Prinzipien aus sozialpolitischen Gründen. Infolge dessen ist das Mietrecht von einer schwer durchschaubaren Grundsatz-Ausnahme-Situation geprägt. Auch vermeintlich einfache Fälle lassen sich daher nur mit Kenntnis der sich schnell entwickelnden Rechtsprechung lösen, so dass es erstaunt, wie viele "halbprofessionelle" Berater sich in diesem Bereich tummeln.
Sowohl im Bereich des Wohnraummietrechts als auch auf dem Gebiet des Gewerberaummietrechts werden Sie in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt
Axel Marschhausen umfassend beraten. Wir erstellen und überprüfen für Sie die Mietverträge und stehen Ihnen bei der Vertragsgestaltung hilfreich zur Seite. Auch bei der Kündigung des Mietvertrages können Sie sich keine Fehler erlauben.
Insbesondere für Vermieter wird es bei der Vielzahl von bestehenden Mieterschutzverbänden und der zunehmend mieterfreundlichen Rechtsprechung immer schwieriger, die sich stellenden Probleme im Mietverhältnis ohne Hilfe von Fachleuten zu bewältigen. Sog. Mietnomaden können Sie nur durch schnelles und professionelles Handeln entgegenwirken.
Kurzum: Wir helfen Ihnen professionell bei allen Streitigkeiten, die sich während des Mietverhältnisses oder im Rahmen seiner Abwicklung ergeben können.
Überdies beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und auch Wohnungseigentümergemeinschaften in allen die Gemeinschaft und Verwaltung betreffenden Angelegenheiten. Die zum 01.07.2007 erfolgte Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat zu teilweise erheblichen Veränderungen im Bereich der Beschlussfassung, der Kostenverteilung aber auch der Haftung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt. Der Gesetzgeber hat nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer erlaubt, wodurch unter anderem dem gestiegenen Bedarf an Modernisierung älterer Immobilien Rechnung getragen werden soll. Weiterhin erfolgt eine Erleichterung der Vollstreckung gegen säumige Miteigentümer, welche beispielsweise mit Ihren Hausgeldzahlungen im Verzug sind.
Unsere Erfahrungen auf dem Gebiet des Mietrechts gründen nicht zuletzt auf einen intensiven Zusammenarbeit mit dem
"Verein Deutscher Vermieter e.V", dessen Mitglieder hier ständig betreut werden.
Vertreten durch:
Axel Marschhausen
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