Sanierungs- und Insolvenzberatung
Gleichgültig welchen Medien man heutzutage seine Aufmerksamkeit schenkt: Die Rede ist von der "Krise". Es wird dargestellt, welche Milliardenbeträge benötigt werden, um die Krise angeblich zu bewältigen. Es wird mit Beträgen hantiert, die sich niemand mehr vorstellen kann.
Was es aber für das einzelne Unternehmen bzw. den einzelnen Bürger bedeutet, wenn man persönlich ein Opfer dieser Krise wird, wird kaum einmal irgendwo erklärt.
Wir können Sie umfassend zum Thema
Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten.
Als Leiter der Rechtsabteilung einer großen deutschen Sparkasse hat Herr
Rechtsanwalt Götz mehr als 20 Jahre lang nach Wegen gesucht, Lösungswege für Unternehmen zu suchen und zu entwickeln, die in finanzielle Schwierigkeiten, in eine "Krise" geraten waren. Aufgrund seiner langen Erfahrung ist er in der Lage, betriebswirtschaftliche Hintergründe derartiger Krisen sehr schnell zu erkennen und aufgrund dieser Analyse gemeinsam mit den betroffenen Personen Lösungen zu finden.
Als Team sind wir in der Lage, darüber hinaus die arbeits-, sozial- und gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich in einer solchen Situation stellen, zu beantworten und auf diese Art und Weise gemeinsam für unsere Mandanten den "Weg aus der Krise" zu finden.
Erst wenn eine Insolvenz unausweichlich ist, beraten wir Sie, damit auch in dieser Situation Ihre Rechte gewahrt bleiben und der durch eine Insolvenz verursachte Schaden möglichst klein gehalten wird.
Vertreten durch:
Wolfgang D. Götz
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08.07.2010
Sperrfrist von drei Jahren bis zum erneuten Antrag auf Restschuldbefreiung
Der Bundesgerichtshof versagt einem Schuldner den Antrag auf Restschuldbefreiung, da diesem innerhalb von drei Jahren bereits die Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren versagt wurde, da er gegen seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten v ...
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